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Die
moderne Gesellschaft führt zu häufigen Berührungen mit
dem Ausland.
Denken
Sie z.B. an Grundbesitz im Ausland, Lebenspartnerschaften und Ehen
mit gemischter Nationalität, Fragen der doppelten
Staatsangehörigkeit, Verträge mit Firmen im Ausland etc.
Die
Möglichkeiten von Vorgängen des alltäglichen Lebens
mit Berührung in das Ausland sind unzählig.
In
rechtlicher Hinsicht sind alle in Frage kommenden Sachverhalte
daraufhin zu prüfen, ob sie nach deutschem oder ausländischem
Recht zu lösen sind.
Das
int. Privatrecht bestimmt das nationale Recht, das auf Sachverhalte
mit Auslandsberührung anzuwenden ist.
Das
deutsche Internationale Privatrecht wird im wesentlichen gebildet
durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
(EGBGB), aber auch durch völkerrechtlich verbindliche Verträge
mit einer Vielzahl von Ländern.
Weitere
Informationen zum Internationalen Privatrecht im einzelnen finden sie
in unserer FAQ-List, in der wir erfahrungsgemäß immer
wiederkehrende Fragen zum Internationalen Privatrecht bzw. seinen
Nebengebieten zusammengefaßt und beantwortet haben.
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