Rechtsanwalt Makris Internationales Privatrecht Düsseldorf

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Internationales Privatrecht

Die moderne Gesellschaft führt zu häufigen Berührungen mit dem Ausland. 


Denken Sie z.B. an Grundbesitz im Ausland, Lebenspartnerschaften und Ehen mit gemischter Nationalität, Fragen der doppelten Staatsangehörigkeit, Verträge mit Firmen im Ausland etc.


Die Möglichkeiten von Vorgängen des alltäglichen Lebens mit Berührung in das Ausland sind unzählig.


In rechtlicher Hinsicht sind alle in Frage kommenden Sachverhalte daraufhin zu prüfen, ob sie nach deutschem oder ausländischem Recht zu lösen sind.


Das int. Privatrecht bestimmt das nationale Recht, das auf Sachverhalte mit Auslandsberührung anzuwenden ist.


Das deutsche Internationale Privatrecht wird im wesentlichen gebildet durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), aber auch durch völkerrechtlich verbindliche Verträge mit einer Vielzahl von Ländern.


Weitere Informationen zum Internationalen Privatrecht im einzelnen finden sie in unserer FAQ-List, in der wir erfahrungsgemäß immer wiederkehrende Fragen zum Internationalen Privatrecht bzw. seinen Nebengebieten zusammengefaßt und beantwortet haben.